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Langeweile war gestern - freie Wahl aus Angeboten.
Datum: 10.03.2010  
 

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KIR und Barrierefreiheit


Für Menschen mit Behinderungen ist es oft schwierig, mitunter sogar unmöglich, sich Inhalte von Internetseiten zu erschließen oder deren Funktionen zu nutzen. Deshalb wurde mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ein Standard zur Programmierung von Internetangeboten geschaffen, der allen Nutzergruppen den barrierefreien Informationszugang gewährleistet. kultur-im-ruhrgebiet.de orientiert sich an der BITV.

So ist es zum Beispiel möglich, Schriftgrößen frei zu skalieren, sich den Inhalt vorlesen zu lassen und ohne Maus zu navigieren. Dennoch ist eine hundertprozentige Barrierfreiheit, vor allem bei einem komplexen Angebot wie kultur-im-ruhrgebiet.de, nicht immer zu garantieren.

Programmierung nach den Standards der Barrierefreiheit bedeutet aber auch, Internetseiten auf hohem technischem Niveau anzubieten. Deshalb steht Barrierefreiheit im Internet nicht nur für die Informationsfreiheit von Behinderten, sondern auch für einen modernen Informationszugang aller Nutzergruppen. Sie profitieren unter anderem von browserübergreifender Standardkonformtität, geringen Ladezeiten und zukunftssicherer Internettechnologie.

Auf folgende Aspekte möchten wir besonders hinweisen:


Kontakt für Kritik und Anregungen:

Manfred Schotte pro CMS
E-Mail: kontakt@pro-cms.de
www.pro-cms.de


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